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   BVerwG, 14.04.1978 - IV C 68.76   

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BVerwG, 14.04.1978 - IV C 68.76 (https://dejure.org/1978,218)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.1978 - IV C 68.76 (https://dejure.org/1978,218)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 1978 - IV C 68.76 (https://dejure.org/1978,218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellungsverfahren - Planauslegung - Informationszweck - Auslegung von Planunterlagen - Außenbereich - Zumutbarkeit von Verkehrslärm

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 561
  • DVBl 1978, 618
  • DÖV 1978, 736
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 68.76
    Es ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats neben dem auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gerichteten Hauptantrag zulässig (vgl. z.B. Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in BVerwGE 51, 15 [21/22]).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats und wirft hier keine neuen rechtlichen Fragen auf (vgl. dazu beispielsweise das Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in BVerwGE 51, 15 [24/25]).

    Im Sinne des § 17 Abs. 4 FStrG erheblich sind vielmehr solche Verkehrsgeräusche, die der jeweiligen Umgebung mit Rücksicht auf deren durch die Gebietsart und die konkreten tatsächlichen Verhältnisse bestimmte Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit nicht zugemutet werden können (vgl. z.B. Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in BVerwGE 51, 15 [29 ff.]).

    Für den Außenbereich muß vielmehr prinzipiell ebenso wie für den unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 BBauG gelten, daß sich die Schutzwürdigkeit und die Schutzbedürftigkeit der in ihm vom Verkehrslärm einer geplanten Straße betroffenen Grundstücke nach den jeweils gegebenen tatsächlichen Verhältnissen, nach den Umständen der jeweiligen Situation zu richten hat, in welcher die sich gegenseitig beeinflussenden Grundstücke aufeinander treffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in BVerwGE 51, 15 [31]; Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 22.75 - in BVerwGE 52, 122 [126/127]).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 68.76
    Die im Planfeststellungsverfahren gebotene Planauslegung ( FStrG § 18 Abs. 2 J: 1961 bzw FStrG § 18 Abs. 3 J: 1974) muß ihrem Informationszweck genügen (Anschluß BVerwG, 14.02.1975, IV C 21.74, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19).

    Die mit diesen Vorschriften angeordnete Planauslegung dient, wie der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19 S. 1 [5/6]) dargelegt hat, der Information.

    Von einer in diesem Sinne abgewogenen Planung kann im gegebenen Zusammenhang nur dann ausgegangen werden, wenn die Zurücksetzung der vom Verkehrslärm betroffenen privaten Belange im konkreten Einzelfall durch sachgerechte, d.h. durch am gesetzlichen Planungsziel und an den Planungsleitsätzen orientierte und hinreichend gewichtige Gründe gerechtfertigt ist (vgl. dazu Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 -, mit dem hier interessierenden Teil abgedruckt in DVBl. 1975 S. 713 [719]).

    Diese Vorschrift setzt, wie der Senat wiederholt u.a. in dem bereits angeführten Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - (DVBl. 1975 S. 713) = BVerwGE 48, 56 [68]), entschieden hat, für Einwirkungen der festgestellten Planung auf (von ihr nicht im Sinne des § 19 FStrG in Anspruch genommene) benachbarte Grundstücke äußerste, mit einer "gerechten Abwägung" nicht mehr überwindbare Grenzen: Macht die Planfeststellung zur Verwirklichung der mit dem Plan verfolgten Ziele Festsetzungen erforderlich, die sich in ihrer Auswirkung auf Nachbargrundstücke als Gefahren oder Nachteile (oder gar materiell wie eine Enteignung) darstellen, so darf der dadurch hervorgerufene Interessenkonflikt nicht im Wege einer die privaten Belange zurückstellenden Abwägung zu Lasten des betroffenen Grundstückseigentümers gelöst und damit in Wahrheit zu dessen Lasten unbewältigt bleiben; § 17 Abs. 4 FStrG 1961 fordert unter solchen Umständen vielmehr zwingend einen physisch-realen Ausgleich durch die Anordnung von Schutzanlagen zu Lasten des Trägers der Straßenbaulast.

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 68.76
    Für den Außenbereich muß vielmehr prinzipiell ebenso wie für den unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 BBauG gelten, daß sich die Schutzwürdigkeit und die Schutzbedürftigkeit der in ihm vom Verkehrslärm einer geplanten Straße betroffenen Grundstücke nach den jeweils gegebenen tatsächlichen Verhältnissen, nach den Umständen der jeweiligen Situation zu richten hat, in welcher die sich gegenseitig beeinflussenden Grundstücke aufeinander treffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in BVerwGE 51, 15 [31]; Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 22.75 - in BVerwGE 52, 122 [126/127]).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 68.76
    Das Bundesbaugesetz hat - wie der erkennende Senat u.a. in seinem Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 33) näher dargelegt hat - den Begriff des Außenbereichs nicht positiv, sondern nur negativ, d.h. in Entgegensetzung zu den Tatbeständen der §§ 30 und 34 BBauG definiert.
  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 10.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung des

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 68.76
    Dieser Bereich soll nach der ständigen Rechtsprechung des Senats mit seiner naturgegebenen Bodennutzung und seinen Erholungsmöglichkeiten für die Allgemeinheit grundsätzlich vor dem Eindringen wesensfremder Nutzung bewahrt bleiben, insbesondere vor der Benutzung zum Wohnen - auch zum wochenend- und ferienmäßigen Wohnen (vgl. z.B. Urteil vom 3. Mai 1974 - BVerwG IV C 10.71 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 109).
  • BVerwG, 10.04.1968 - IV C 227.65
    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 68.76
    Diese - offensichtlich geringfügige - Änderung der Pläne erforderte keine neue Planauslegung; das hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 10. April 1968 - BVerwG IV C 227.65 - (BVerwGE 29, 282) zutreffend entschieden.
  • BGH, 13.01.1977 - III ZR 6/75

    Wertminderung eines Grundstücks wegen eines Autobahnbaus - Zubilligung einer

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 68.76
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 13. Januar 1977 - 3 ZR 6/75 - (NJW 1977 S. 894) sowie vom 10. November 1977 - 3 ZR 166/75 - (DVBl. 1978 S. 110) ausgeführt, in Wohngebieten könnten - dem Gebietscharakter entsprechend - an die Wohnqualität höhere Ansprüche gestellt werden als etwa im Außenbereich.
  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 166/75

    Schadensersatz infolge Beeinträchtigungen des Grundstücks durch

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 68.76
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 13. Januar 1977 - 3 ZR 6/75 - (NJW 1977 S. 894) sowie vom 10. November 1977 - 3 ZR 166/75 - (DVBl. 1978 S. 110) ausgeführt, in Wohngebieten könnten - dem Gebietscharakter entsprechend - an die Wohnqualität höhere Ansprüche gestellt werden als etwa im Außenbereich.
  • BVerwG, 06.08.1976 - 4 B 60.76

    Nichtzulassung einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 68.76
    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren und unter Aufhebung des Streitwertbeschlusses vom 6. August 1976 - BVerwG IV B 60.76 - auch für das Beschwerdeverfahren auf 6.000 DM festgesetzt (vgl. § 13 Abs. 1 Satz 1 und § 14 Abs. 2 Satz 1 GKG).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 68.76
    Der von der Straße verursachte Verkehrslärm muß daher, wie alle übrigen nachteiligen Wirkungen der Straße, mit dem Ziel in die planerische Abwägung eingestellt werden, eine inhaltlich in sich abgewogene Planung zu erreichen (vgl. dazu Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 25 S. 56 [64/65]).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Die so umschriebene Planauslegung dient der Information der von dem geplanten Vorhaben Betroffenen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19; Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 68.76 - Buchholz 407.4 § 18 FStrG Nr. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2021 - 11 D 13/18

    Klage gegen Neubau der B 508n in Kreuztal teilweise erfolgreich

    vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 14. April 1978 - IV C 68.76 -, Buchholz 407.4 § 18 FStrG Nr. 7 = juris, Rn. 41.
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Daß derartig "betroffene Grundstücke" im ausgelegten Plan nicht kenntlich gemacht worden sind, führt jedoch nicht zur Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses, wenn dadurch der Zweck des Anhörungsverfahrens, nämlich über das Vorhaben und dessen mögliche Auswirkungen zu informieren, nicht verfehlt worden ist (vgl. Urteile des Senats vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19 und vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 68.76 - Buchholz 407.4 § 18 FStrG Nr. 7).
  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76

    Im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Beseitigung von Grundstückszufahrten

    Ein solches Verpflichtungsbegehren ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich zulässig, und zwar sowohl als selbständiges Begehren als auch im Anschluß an einen auf (Teil-)Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gerichteten Aufhebungsantrag im Verhältnis zu diesem als Hilfsbegehren (vgl. z.B. Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in BVerwGE 51, 15 [21/22]; Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 68.76 - in DVBl. 1978, 618).

    Seine Bedeutung liegt in diesem Zusammenhang darin, daß er für die Einwirkungen der festgestellten Planung auf von ihr nicht im Sinne des § 19 FStrG unmittelbar in Anspruch genommene Grundstücke äußerste, mit einer "gerechten Abwägung" nicht mehr überwindbare Grenzen setzt: Macht die Planfeststellung zur Verwirklichung der mit dem Plan verfolgten Ziele Festsetzungen erforderlich, die sich infolge der durch die Straße verursachten Situationsveränderung in ihrer Auswirkung auf die Benutzung von Nachbargrundstücken als Gefahren oder Nachteile (oder gar materiell wie eine Enteignung) darstellen, so darf der dadurch hervorgerufene Interessenkonflikt nicht im Wege einer die privaten Belange ohne weitere Folgerungen zurückstellenden Abwägung zu Lasten des Grundstückseigentümers gelöst und damit in Wahrheit zu dessen Lasten unbewältigt bleiben; § 17 Abs. 4 FStrG fordert unter solchen Umständen vielmehr zwingend einen physischrealen Ausgleich durch die Anordnung von Errichtung und Unterhaltung dafür geeigneter Anlagen zu Lasten des Trägers der Straßenbaulast (vgl. z.B. Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in BVerwGE 51, 15 [26/27]; Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 68.76 - in Buchholz 407.4 § 18 FStrG Nr. 7 S. 5/6).

  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 96/84

    Enteignungsansprüche eines Grundstückseigentümers wegen von einer Fernstraße

    Aber auch für den Außenbereich verbietet sich eine einheitliche Beurteilung der Lärmschutzfrage; innerhalb des Außenbereichs ist nach den jeweils gegebenen tatsächlichen Verhältnissen, der Situation des betroffenen Grundstücks, zu unterscheiden (BVerwG NJW 1979, 561, 562).
  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens;

    Sofern das Berufungsgericht bei seiner neuen Entscheidung ausschlaggebend auf die Frage nach der Zumutbarkeit der Verkehrslärmeinwirkungen auf das Austragshaus abstellen sollte, wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 68.76 - (Buchholz 407.4 § 18 FStrG Nr. 7) verwiesen.
  • BGH, 23.10.1986 - III ZR 112/85

    Pflicht zur entschädigungslosen Hinnahme von Verkehrslärmimmissionen

    Aber auch für den Außenbereich verbietet sich eine einheitliche Beurteilung der Lärmschutzfrage; innerhalb des Außenbereichs ist nach den jeweils gegebenen tatsächlichen Verhältnissen, der Situation des betroffenen Grundstücks, zu unterscheiden (Senatsurteil BGHZ 97, 114, 123 = NJW 1986, 1980, 1982; BVerwG NJW 1979, 561, 562).

    Das Berufungsgericht hat keine näheren Feststellungen dazu getroffen, ob nach den konkreten tatsächlichen Verhältnissen, auf die nach den obigen Ausführungen abzuheben ist, das Grundstück des Klägers in dem Sinne "situationsberechtigt" war, daß es unter Lärmschutzgesichtspunkten nicht minder schutzwürdig war wie ein um allgemeinen Wohngebiet gelegenes Grundstück (vgl. auch BVerwG, NJW 1979, 561, 562).

  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 66.79

    Wasserstraßen - Planfeststellungsverfahren - Einwendungsfrist - Versäumung -

    In rechtlicher Hinsicht ist gegen diese Feststellungen nichts zu erinnern (vgl. zum Informationszweck einer Planauslegung Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 68.76 - Buchholz 407.4 § 18 FStrG Nr. 7).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der

    Die so umschriebene Planauslegung dient der Information der von dem geplanten Vorhaben Betroffenen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.1975 - 4 C 21.74 -, BVerwGE 48, 56; Urt. v. 14.04.1978 - 4 C 68.76 -, Buchholz 407.4 § 18 FStrG Nr. 7 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 943/12

    Nutzungsänderung von Straußwirtschaft in ganzjährig betriebenes Restaurant

    Bauliche Anlagen, deren Zweckbestimmung in keinem Zusammenhang mit der Funktion der Außenbereichslandschaft steht, stellen demnach eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft dar (vgl. z.B. BVerwG, NJW 1979, 561).
  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78

    Beteiligung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften am luftverkehrsrechtlichen

  • BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86

    Landesrechtlich erforderliche Verkehrsanalyse als Teil des Abwägungsmaterials im

  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75

    Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • BVerwG, 04.09.2003 - 4 B 76.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Grundlage der Lärmberechnungen für

  • BVerwG, 19.09.1985 - 4 B 86.85

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Anwendbarkeit des § 28 VwVfG im

  • OVG Niedersachsen, 15.02.1991 - 6 K 8/89

    Wohnhaus; Schutzwürdig; Schutzwürdigkeit; Außenbereich; Mischgebiet

  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 11.76

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung - Bekanntmachung in Amtsblättern -

  • VGH Hessen, 20.01.1987 - 2 UE 1291/85

    Zumutbarkeit von Verkehrslärmimmissionen für Aussiedlerhof

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 5 S 272/90

    Fernstraßenrechtliches Planfeststellungsverfahren: Anforderungen an die

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2017/07

    Flughafen Kassel-Calden kann gebaut werden

  • BVerwG, 11.06.1992 - 4 B 37.92

    Revisionszulassungsgrund der Divergenz - Vorbehalt von Planergänzungen

  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 B 217.81

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen Nichtbeiziehung

  • BVerwG, 22.12.1981 - 4 CB 32.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anforderungen an

  • BVerwG, 29.04.1980 - 4 B 52.80

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Annahme eines zu niedrigen

  • OVG Niedersachsen, 26.08.1991 - 6 K 29/89

    Industriegebiet; Gewerbegebiet; Außenbereich; Wohngebiet; Bauernhof

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